Rehasport

Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Maßnahmen und Spiele ganzheitlich auf die Menschen. Rehabilitationssport umfasst die Übungen, die in der Gruppe regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen durchgeführt werden.

Fragen Sie einfach Ihre aktuellen Rehasportzeiten in Ihrem Zentrum nach.

Wer kann daran teilnehmen?

Rehasport auf Verordnung des Arztes

Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden. Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budget-neutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten.

An wen muss ich mich wenden?

Bewilligung durch die Kostenträger

Die Verordnung (Muster 56) muss dem Kostenträger i.d.R. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.

Welche Kosten entstehen für Sie?

Die Grundversorgung ist beitragsfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft. Wir übernehmen für Sie die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Noch Fragen?

Sehr gerne stehen wir für Ihre Fragen beratend zur Verfügung.
Einfach anrufen unter Telefon: 02173 / 5 12 34